Ekklesiarch

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Als Ekklesiarch wird das höchste Mitglied des Adeptus Ministorum bezeichnet, welches nach dem Tode sein Amt an einen dann bestimmten Nachfolger übergibt. Seit dem 32. Jahrtausend, in dem der Tempel des Imperialen Heilands umbenannt wurde, besteht die Position des Ekklesiarchen. Durch die Ernennung des Ekklesiarchen Veneris II. zum Mitglied des Hohen Senats zu Terra wuchs die Macht und die Bedeutung der Ekklesiarchie für das Imperium in den folgenden drei Jahrhunderten so sehr, dass der jeweilige Ekklesiarch einen dauerhaften Sitz im Konzil der Hohen Senatoren erhielt.

Aufgaben

Dem Ekklesiarchen unterstehen das Adeptus Sororitas und die Erzkardinäle direkt.

Muss noch erweitert werden...

Bekannte ehemalige Ekklesiarchen

Kardinal Morius Blate trug den Titel Ecclesiarch Primus.1

Quellen

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